Dieser Internetauftritt wird von folgenden Unternehmen verantwortet:

combine Transaction München GmbH
Leopoldstraße 28a
80802 München
T. +49 89 416 12 12 12
info-muc@combine-transaction.com

Geschäftsführung: 
Konstantin von Barcsay-Amant, Oliver A. Dittmar, Markus Wittmann
Amtsgericht München HRB 279 110

combine Transaction Hamburg GmbH
Raboisen 38
20095 Hamburg
T. +49 40 41 44 41
info-hh@combine-transaction.com

Geschäftsführung:
Michael Böttcher, Oliver A. Dittmar, Stefan Marburg
Amtsgericht Hamburg HRB 178 557

combine Transaction Berlin GmbH
Bleibtreustraße 34
10707 Berlin
T. +49 30 403 645 700
info-ber@combine-transaction.com

Geschäftsführung:
Konstantin von Barcsay-Amant, Oliver A. Dittmar, Robert-Christian Gierth, Marcus Lehmann
Amtsgericht Berlin HRB 253 435

Allgemeine Geschäftsbedingungen der combine Transaction:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
combine Transaction
München GmbH

die combine Transaction München GmbH, (nachfolgend „combine Transaction“) wird als Makler für ihren Vertragspartner ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) tätig, sofern im Einzelfall nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. 

Einer Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird nicht zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner im Rahmen einer Gegenbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen hinweist.

Unsere AGB finden auch dann Anwendung, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB oder von unseren AGB abweichender Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführen.

1    Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2    Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Informationen sind nur für unsere Vertragspartner selbst bestimmt und von diesen vertraulich zu behandeln.

Gibt der Vertragspartner diese unbefugt weiter und kommt es hierdurch zum Nachteil von combine Transaction zu einem nicht provisionspflichtigen Vertragsabschluss mit einem Dritten, so verpflichtet sich der Vertragspartner der combine Transaction die hier vereinbarte Provision zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwa weitergehenden Schadens wegen der unbefugten Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

3    Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte

Wir sind berechtigt, im Rahmen der Erbringung unserer Maklerleistungen Dritte miteinzubinden und einen Teil der Provision an diese abzuführen.

Auf Verlangen unseres Vertragspartners legen wir offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. wurden.

4    Provisions- und Auskunftsanspruchs

4.1 Entstehen des Provisionsanspruchs

combine Transaction erbringt ihre Maklerleistungen gegenüber ihrem Vertragspartner provisionspflichtig. Maklerleistung ist dabei der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder alternativ auch eine Vermittlungstätigkeit, die für den Abschluss des Hauptvertrages förderlich und zumindest auch mitursächlich ist.
Unser Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrages.

Es wird vermutet, dass der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss erbracht ist, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer angemessenen Prüffrist Vorkenntnis angemeldet hat. 

Eine Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der auf Grund Nachweis oder Vermittlung abgeschlossene Hauptvertrag bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise in inhaltlicher und persönlicher Hinsicht keine wesentlichen Abweichungen enthält. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner bei verständlicher Würdigung mit dem Abschluss wirtschaftlich denselben Erfolg erzielt.
Der Eintritt einer im Hauptvertrag etwa vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Gleiches gilt bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder Aufhebung. Dies gilt nicht für vertragliche Rücktrittsrechte, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Parteien liegen und bei verständiger Auslegung einer aufschiebenden Bedingung gleichkommen.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten bei Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bleiben – auch im Hinblick auf die Höhe der Provision gemäß Ziffer 5 – hiervon unberührt.   

4.2 Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Hauptvertrages und die Provision zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

4.3 Auskunftsanspruch

combine Transaction ist berechtigt, vom Vertragspartner jederzeit Auskunft über alle für die Entstehung und Berechnung des Provisionsanspruchs maßgeblichen Umstände zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit auch unaufgefordert über den Abschluss und die für die Berechnung der Provision maßgeblichen Inhalte des Vertrages zu informieren. 

5    Provisionssätze

Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns und sind von diesem mit Entstehen des Provisionsanspruchs gemäß Ziff. 4 an uns zu zahlen. Bei den ausgewiesenen Provisionssätze handelt es sich um Nettobeträge und diese verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

5.1 An- und Verkauf, Erbbaurecht, Übertragung von Gesellschaftsrechten

Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des für die Immobilie angesetzten Wertes, wobei der Vertragswert im Sinne dieser Regelung der jeweilige kumulierte Wert aus unbelastetem Grundstück und Gebäuden ist. Die Provision beträgt:

bei einem Wert bis einschließlich 20 Mio. €: 4 % und bei einem Wert über 20 Mio. €: 3 %

5.2 An- und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 2 % des auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen ermittelten Wertes.

5.3 Vermietung und Verpachtung

Grundlage für die Ermittlung unseres Provisionsanspruches ist die monatliche Kaltmiete ohne Nebenkostenvorauszahlung und ohne USt. (im folgenden „Nettomonatsmiete“).

Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit von unter 10 Jahren beträgt die Provision 3,0 Nettomonatsmieten. Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit ab 10 Jahren beträgt die Provision 4,0 Nettomonatsmieten.

Bei Vereinbarungen von An- oder Vormietrechten, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist, erhöht sich die Provision unabhängig vom vorstehenden Provisionssatz um jeweils eine weitere Nettomonatsmiete. Eine gesonderte Provision für Verlängerungsoptionen wird nicht berechnet.

Wird im Vertrag eine Umsatzmiete vereinbart, beträgt die zu zahlende Provision 3 durchschnittliche Nettomonatsmieten der auf die bis zu 10- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete bzw. 4 durchschnittliche Nettomonatsmieten der auf die bis zu 15- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete, welche die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie anstelle einer Umsatzmiete eine feste Miete vereinbart hätten. Hierfür ist der ortsübliche Mietzins für vergleichbare Objekte heranzuziehen sowie der Mietzins, welcher vom Vermieter ursprünglich gefordert oder der Mieter angeboten hat, bevor eine Umsatzmiete vereinbart wurde.

Für die Ermittlung der Provisionshöhe gemäß vorstehenden Bestimmungen wird bei Vereinbarung einer Staffelmiete als Nettomonatsmiete die aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages berechnete durchschnittliche monatliche Mietzahlung zugrunde gelegt. Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, bleiben unberücksichtigt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages, Vereinbarungen von Dauerwohnrechten und Dauernutzungsrechten entsprechend.

6    Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

7    Haftung

Bitte beachten Sie, dass die von uns gemachten Angaben auf Informationen Dritter beruhen. In begründeten Fällen überprüfen wir Angaben auf ihre Plausibilität hin. combine Transaction nimmt jedoch keine Überprüfung der Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin vor und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Die Überprüfung der Angaben und auch die Vereinbarung entsprechender Regelungen im Hauptvertrag ist allein Sache des Vertragspartners. Eine Haftung von combine Transaction ist insoweit ausgeschlossen. Erlangen wir von der Unrichtigkeit der Angaben Kenntnis, werden wir diese korrigieren bzw. unseren Vertragspartner hierauf hinweisen.

Unsere Haftung ist im Übrigen der Höhe nach auf € 100.000,- beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die hier vereinbarten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht,

  • im Falle von Arglist;

  • für Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

  • für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; oder

  • für eine Haftung im Zusammenhang mit der Verletzung einer sog. Kardinalspflicht. Kardinalspflichten sind die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflichten, welche für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind oder die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertrauen darf; im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist eine Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

8    Veröffentlichung

Der Vertragspartner wird in Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Hauptvertrages combine Transaction als Berater benennen.
Im Übrigen sind wir zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung und/oder der Immobilie als Referenz werben.

9    Geldwäsche

combine Transaction weist darauf hin, dass sie nach näherer Maßgabe des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet sind, den jeweils wirtschaftlichen Berechtigten zu identifizieren. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit alle hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

10  Energieausweis gemäß EnEV

Ist der Vertragspartner Eigentümer oder Vermieter, so ist er verpflichtet, uns spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so hat uns der Vertragspartner freizustellen.

11  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand München, Deutschland.

12  Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
combine Transaction
Hamburg GmbH

die combine Transaction Hamburg GmbH, (nachfolgend „combine Transaction“) wird als Makler für ihren Vertragspartner ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) tätig, sofern im Einzelfall nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

Einer Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird nicht zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner im Rahmen einer Gegenbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen hinweist.

Unsere AGB finden auch dann Anwendung, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB oder von unseren AGB abweichender Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführen.

1    Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2    Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Informationen sind nur für unsere Vertragspartner selbst bestimmt und von diesen vertraulich zu behandeln.

Gibt der Vertragspartner diese unbefugt weiter und kommt es hierdurch zum Nachteil von combine Transaction zu einem nicht provisionspflichtigen Vertragsabschluss mit einem Dritten, so verpflichtet sich der Vertragspartner der combine Transaction, die hier vereinbarte Provision zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwa weitergehenden Schadens wegen der unbefugten Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

3    Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte

Wir sind berechtigt, im Rahmen der Erbringung unserer Maklerleistungen Dritte miteinzubinden und einen Teil der Provision an diese abzuführen.

Auf Verlangen unseres Vertragspartners legen wir offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. wurden.

4    Provisions- und Auskunftsanspruchs

4.1 Entstehen des Provisionsanspruchs

combine Transaction erbringt ihre Maklerleistungen gegenüber ihrem Vertragspartner provisionspflichtig. Maklerleistung ist dabei der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder alternativ auch eine Vermittlungstätigkeit, die für den Abschluss des Hauptvertrages förderlich und zumindest auch mitursächlich ist.
Unser Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrages.

Es wird vermutet, dass der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss erbracht ist, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer angemessenen Prüffrist Vorkenntnis angemeldet hat.
Eine Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der auf Grund Nachweis oder Vermittlung abgeschlossene Hauptvertrag bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise in inhaltlicher und persönlicher Hinsicht keine wesentlichen Abweichungen enthält. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner bei verständlicher Würdigung mit dem Abschluss wirtschaftlich denselben Erfolg erzielt.
Der Eintritt einer im Hauptvertrag etwa vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Gleiches gilt bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder Aufhebung. Dies gilt nicht für vertragliche Rücktrittsrechte, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Parteien liegen und bei verständiger Auslegung einer aufschiebenden Bedingung gleichkommen.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten bei Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bleiben – auch im Hinblick auf die Höhe der Provision gemäß Ziffer 5 – hiervon unberührt.

4.2 Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Hauptvertrages und die Provision zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

4.3 Auskunftsanspruch

combine Transaction ist berechtigt, vom Vertragspartner jederzeit Auskunft über alle für die Entstehung und Berechnung des Provisionsanspruchs maßgeblichen Umstände zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit auch unaufgefordert über den Abschluss und die für die Berechnung der Provision maßgeblichen Inhalte des Vertrages zu informieren. 

5    Provisionssätze

Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns und sind von diesem mit Entstehen des Provisionsanspruchs gemäß Ziff. 4 an uns zu zahlen. Bei den ausgewiesenen Provisionssätze handelt es sich um Nettobeträge und diese verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

5.1 An- und Verkauf, Erbbaurecht, Übertragung von Gesellschaftsrechten

Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des für die Immobilie angesetzten Wertes, wobei der Vertragswert im Sinne dieser Regelung der jeweilige kumulierte Wert aus unbelastetem Grundstück und Gebäuden ist. Die Provision beträgt:

bei einem Wert bis einschließlich 20 Mio. €: 4 %
und bei einem Wert über 20 Mio. €: 3 %

5.2 An- und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 2 % des auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen ermittelten Wertes.

5.3 Vermietung und Verpachtung

Grundlage für die Ermittlung unseres Provisionsanspruches ist die monatliche Kaltmiete zzgl. Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung und ohne USt. (im folgenden „Bruttomonatsmiete“).

Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit von unter 10 Jahren beträgt die Provision 3,0 Bruttomonatsmieten. Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit ab 10 Jahren beträgt die Provision 4,0 Bruttomonatsmieten.

Bei Vereinbarungen von An- oder Vormietrechten, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist, erhöht sich die Provision unabhängig vom vorstehenden Provisionssatz um jeweils eine weitere Bruttomonatsmiete. Eine gesonderte Provision für Verlängerungsoptionen wird nicht berechnet.

Wird im Vertrag eine Umsatzmiete vereinbart, beträgt die zu zahlende Provision 3 durchschnittliche Bruttomonatsmieten der auf die bis zu 10- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete bzw. 4 durchschnittliche Bruttomonatsmieten der auf die bis zu 15- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete, welche die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie anstelle einer Umsatzmiete eine feste Miete vereinbart hätten. Hierfür ist der ortsübliche Mietzins für vergleichbare Objekte heranzuziehen sowie der Mietzins, welcher vom Vermieter ursprünglich gefordert oder der Mieter angeboten hat, bevor eine Umsatzmiete vereinbart wurde.

Für die Ermittlung der Provisionshöhe gemäß vorstehenden Bestimmungen wird bei Vereinbarung einer Staffelmiete als Bruttomonatsmiete die aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages berechnete durchschnittliche monatliche Mietzahlung zugrunde gelegt. Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, bleiben unberücksichtigt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages, Vereinbarungen von Dauerwohnrechten und Dauernutzungsrechten entsprechend.

6    Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

7    Haftung

Bitte beachten Sie, dass die von uns gemachten Angaben auf Informationen Dritter beruhen. In begründeten Fällen überprüfen wir Angaben auf ihre Plausibilität hin. combine Transaction nimmt jedoch keine Überprüfung der Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin vor und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Die Überprüfung der Angaben und auch die Vereinbarung entsprechender Regelungen im Hauptvertrag ist allein Sache des Vertragspartners. Eine Haftung von combine Transaction ist insoweit ausgeschlossen. Erlangen wir von der Unrichtigkeit der Angaben Kenntnis, werden wir diese korrigieren bzw. unseren Vertragspartner hierauf hinweisen.

Unsere Haftung ist im Übrigen der Höhe nach auf € 100.000,- beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die hier vereinbarten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht,

  • im Falle von Arglist;

  • für Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

  • für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; oder

  • für eine Haftung im Zusammenhang mit der Verletzung einer sog. Kardinalspflicht. Kardinalspflichten sind die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflichten, welche für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind oder die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertrauen darf; im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist eine Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

8    Veröffentlichung

Der Vertragspartner wird in Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Hauptvertrages combine Transaction als Berater benennen.
Im Übrigen sind wir zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung und/oder der Immobilie als Referenz werben.

9    Geldwäsche

combine Transaction weist darauf hin, dass sie nach näherer Maßgabe des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet sind, den jeweils wirtschaftlichen Berechtigten zu identifizieren. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit alle hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

10  Energieausweis gemäß EnEV

Ist der Vertragspartner Eigentümer oder Vermieter, so ist er verpflichtet, uns spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so hat uns der Vertragspartner freizustellen.

11  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg, Deutschland.

12  Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
combine Transaction Berlin GmbH

die combine Transaction Berlin GmbH, (nachfolgend „combine Transaction“) wird als Makler für ihren Vertragspartner ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) tätig, sofern im Einzelfall nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

Einer Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird nicht zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner im Rahmen einer Gegenbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen hinweist.

Unsere AGB finden auch dann Anwendung, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB oder von unseren AGB abweichender Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführen.

1    Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2    Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Informationen sind nur für unsere Vertragspartner selbst bestimmt und von diesen vertraulich zu behandeln.

Gibt der Vertragspartner diese unbefugt weiter und kommt es hierdurch zum Nachteil von combine Transaction zu einem nicht provisionspflichtigen Vertragsabschluss mit einem Dritten, so verpflichtet sich der Vertragspartner der combine Transaction die hier vereinbarte Provision zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwa weitergehenden Schadens wegen der unbefugten Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

3    Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte

Wir sind berechtigt, im Rahmen der Erbringung unserer Maklerleistungen Dritte miteinzubinden und einen Teil der Provision an diese abzuführen.

Auf Verlangen unseres Vertragspartners legen wir offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. wurden.

4    Provisions- und Auskunftsanspruchs

4.1 Entstehen des Provisionsanspruchs

combine Transaction erbringt ihre Maklerleistungen gegenüber ihrem Vertragspartner provisionspflichtig. Maklerleistung ist dabei der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder alternativ auch eine Vermittlungstätigkeit, die für den Abschluss des Hauptvertrages förderlich und zumindest auch mitursächlich ist.
Unser Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrages.

Es wird vermutet, dass der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss erbracht ist, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer angemessenen Prüffrist Vorkenntnis angemeldet hat.
Eine Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der auf Grund Nachweis oder Vermittlung abgeschlossene Hauptvertrag bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise in inhaltlicher und persönlicher Hinsicht keine wesentlichen Abweichungen enthält. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner bei verständlicher Würdigung mit dem Abschluss wirtschaftlich denselben Erfolg erzielt.
Der Eintritt einer im Hauptvertrag etwa vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Gleiches gilt bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder Aufhebung. Dies gilt nicht für vertragliche Rücktrittsrechte, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Parteien liegen und bei verständiger Auslegung einer aufschiebenden Bedingung gleichkommen.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten bei Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bleiben – auch im Hinblick auf die Höhe der Provision gemäß Ziffer 5 – hiervon unberührt.   

4.2 Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Hauptvertrages und die Provision zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

4.3 Auskunftsanspruch

combine Transaction ist berechtigt, vom Vertragspartner jederzeit Auskunft über alle für die Entstehung und Berechnung des Provisionsanspruchs maßgeblichen Umstände zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit auch unaufgefordert über den Abschluss und die für die Berechnung der Provision maßgeblichen Inhalte des Vertrages zu informieren. 

5    Provisionssätze

Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns und sind von diesem mit Entstehen des Provisionsanspruchs gemäß Ziff. 4 an uns zu zahlen. Bei den ausgewiesenen Provisionssätze handelt es sich um Nettobeträge und diese verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

5.1 An- und Verkauf, Erbbaurecht, Übertragung von Gesellschaftsrechten

Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des für die Immobilie angesetzten Wertes, wobei der Vertragswert im Sinne dieser Regelung der jeweilige kumulierte Wert aus unbelastetem Grundstück und Gebäuden ist. Die Provision beträgt:

bei einem Wert bis einschließlich 20 Mio. €:       4 %
und bei einem Wert über 20 Mio. €:                 3 %

5.2 An- und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 2 % des auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen ermittelten Wertes.

5.3 Vermietung und Verpachtung

Grundlage für die Ermittlung unseres Provisionsanspruches ist die monatliche Kaltmiete ohne Nebenkostenvorauszahlung und ohne USt. (im folgenden „Nettomonatsmiete“).

Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit von unter 10 Jahren beträgt die Provision 3,0 Nettomonatsmieten. Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit ab 10 Jahren beträgt die Provision 4,0 Nettomonatsmieten.

Bei Vereinbarungen von An- oder Vormietrechten, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist, erhöht sich die Provision unabhängig vom vorstehenden Provisionssatz um jeweils eine weitere Nettomonatsmiete. Eine gesonderte Provision für Verlängerungsoptionen wird nicht berechnet.

Wird im Vertrag eine Umsatzmiete vereinbart, beträgt die zu zahlende Provision 3 durchschnittliche Nettomonatsmieten der auf die bis zu 10- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete bzw. 4 durchschnittliche Nettomonatsmieten der auf die bis zu 15- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete, welche die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie anstelle einer Umsatzmiete eine feste Miete vereinbart hätten. Hierfür ist der ortsübliche Mietzins für vergleichbare Objekte heranzuziehen sowie der Mietzins, welcher vom Vermieter ursprünglich gefordert oder der Mieter angeboten hat, bevor eine Umsatzmiete vereinbart wurde.

Für die Ermittlung der Provisionshöhe gemäß vorstehenden Bestimmungen wird bei Vereinbarung einer Staffelmiete als Nettomonatsmiete die aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages berechnete durchschnittliche monatliche Mietzahlung zugrunde gelegt. Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, bleiben unberücksichtigt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages, Vereinbarungen von Dauerwohnrechten und Dauernutzungsrechten entsprechend.

6    Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

7    Haftung

Bitte beachten Sie, dass die von uns gemachten Angaben auf Informationen Dritter beruhen. In begründeten Fällen überprüfen wir Angaben auf ihre Plausibilität hin. combine Transaction nimmt jedoch keine Überprüfung der Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin vor und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Die Überprüfung der Angaben und auch die Vereinbarung entsprechender Regelungen im Hauptvertrag ist allein Sache des Vertragspartners. Eine Haftung von combine Transaction ist insoweit ausgeschlossen. Erlangen wir von der Unrichtigkeit der Angaben Kenntnis, werden wir diese korrigieren bzw. unseren Vertragspartner hierauf hinweisen.

Unsere Haftung ist im Übrigen der Höhe nach auf € 100.000,- beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die hier vereinbarten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht,

  • im Falle von Arglist;

  • für Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

  • für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; oder

  • für eine Haftung im Zusammenhang mit der Verletzung einer sog. Kardinalspflicht. Kardinalspflichten sind die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflichten, welche für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind oder die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertrauen darf; im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist eine Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

8    Veröffentlichung

Der Vertragspartner wird in Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Hauptvertrages combine Transaction als Berater benennen.
Im Übrigen sind wir zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung und/oder der Immobilie als Referenz werben.

9    Geldwäsche

combine Transaction weist darauf hin, dass sie nach näherer Maßgabe des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet sind, den jeweils wirtschaftlichen Berechtigten zu identifizieren. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit alle hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

10  Energieausweis gemäß EnEV

Ist der Vertragspartner Eigentümer oder Vermieter, so ist er verpflichtet, uns spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so hat uns der Vertragspartner freizustellen.

11  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin, Deutschland.

12  Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Katharina Strehl

Director Research

combine Transaction München

Berufserfahrung: 10 Jahre

Katharina bereichert das combine Team durch ihre Expertise im Bereich Research Services.

Mit ihrem Master of Science in Geographie, der Fortbildung zum Certified Real Estate Investment Analyst (CREA®) sowie ihrer langjährigen Berufserfahrung in den Bereichen Investment Consulting, Research & GIS bringt sie fundiertes Wissen und vielseitige Perspektiven ein.

Als unverzichtbares Mitglied der combine Transaction ist sie bekannt für ihre strategischen Fähigkeiten, ihre innovativen Herangehensweisen und ihr Streben nach außergewöhnlichen Lösungen.

Kai Becker

Senior Director | Prokurist

combine Transaction Berlin

Berufserfahrung: 17 Jahre

Markus
Wittmann

Geschäftsführer

combine Transaction München 

Berufserfahrung: 40 Jahre

Markus Wittmann gilt als einer der erfahrensten und erfolgreichsten Akteure im deutschen Immobilien-Investmentmarkt.

Mit einer Karriere von mehr als 40 Jahren hat er eine Vielzahl von bedeutenden Transaktionen maßgeblich geprägt und erfolgreich begleitet. Sein herausragender Ruf in der Immobilienbranche ist das Ergebnis seiner umfassenden und beispiellosen Expertise. Für die combine Transaction wird seine langjährige Erfahrung und sein herausragendes Netzwerk zweifellos eine große Bereicherung darstellen.

Marcus Jackschies

Director

combine Transaction Hamburg

Berufserfahrung: 18 Jahre

Marcus überträgt seine ganz persönliche Note auf Projekte und verleiht ihnen das, was sie wirklich brauchen, um zu einem Erfolg zu werden: Leidenschaft und Souveränität. ​

Bei combine Transaction verantwortet er Mandate und treibt Projekte mit beherztem Engagement voran. Das kann er, weil er in seinen beruflichen Stationen bei Savills, JLL, CBRE und Asset.RE alle Facetten gewerblicher Immobilien sowie deren Nutzern verinnerlicht hat.

Nicole Lindner

Excecutive Assistant

combine Transaction Berlin

Berufserfahrung: 20 Jahre

Nicole unterstützt bei combine Transaction Robert und Marcus als Executive Assistant. Neben dem Daily Business ist die Immobilienkauffrau Schnittstelle für die Bereiche Accounting, Human Resources, Marketing, IT/Datenmanagement, Event und Office Management am Standort Berlin.

Nicole ist seit 2004 in der Immobilienbranche tätig und ergänzt mit viel Erfahrung und Engagement das Team in Berlin.

Marcus Lehmann

Geschäftsführer

combine Transaction Berlin

Berufserfahrung:  30 Jahre

Marcus und sein Co-Geschäftsführer in Berlin, Robert Gierth, sind langjährige Weggefährten. Bereits in den 1990er Jahren arbeiteten beide zusammen bei Conecta Immobilien, bevor Marcus in leitenden Positionen bei internationalen Beratungsunternehmen, wie Eureal/Catella, Savills und die NAI apollo Group, tätig wurde. Zuletzt war Marcus bei Colliers International Deutschland für einige der größten Vermietungstransaktionen in Berlin verantwortlich.

Persönliche Beratung und das „gewisse Extra“ sind für Marcus Tagesgeschäft. Durch die Partnerschaft und enge inhaltliche Verzahnung mit combine Consulting bietet Marcus bei combine Transaction nun das Full Package für seine Kunden an und verantwortet den Vermietungsbereich am Standort Berlin. Neben der ganzheitlichen Betrachtung und das Ausschöpfen der vollen Potenziale einer Immobilie liegt ihm die Individualität jedes Gesuches am Herzen.

Robert Gierth

Geschäftsführer

combine Transaction Berlin

Berufserfahrung: 33 Jahre

Robert-Christian Gierth gründete nach der Wende Conecta Immobilien in Berlin und führte das Unternehmen 12 Jahre. 2010 wechselte er zu Colliers International, wo er als Geschäftsführer und Partner den Aufbau des Standortes Berlin verantwortete, ehe er schließlich 2019 assiddus3 Development gründete; ein Projektentwickler, der auf ESG-Kriterien optimierte Immobilien konzipiert.

Für ihn bietet seine Expertise bei der ESG-Transformation in Kombination mit den innovativen Arbeitswelten-Konzepten von combine und dem Transaction Track-Record in Berlin einen einzigartigen Mehrwert. Denn: gerade im aktuellen Marktumfeld sind Erfahrung und einen 360-Grad-Blick gefordert, um Chancen zu nutzen.

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Jakob Legat

Werkstudent

combine Transaction München

Berufserfahrung: 6 Jahre

Nach erfolgreichem Abschluss seines Bachelor-Studiums in Immobilienwirtschaft im Jahr 2022 konnte er praktische Erfahrungen in der Projektentwicklung sammeln. Durch das hautnahe Miterleben des Baus und dem Verkauf von Immobilienprojekten hat er wertvolle Einblicke in die Branche gewonnen. Derzeit absolviert er sein Master-Studium in Immobilienwirtschaft und sammelt zudem aktiv praktische Erfahrungen bei combine Transaction.

Anna Schulz

Executive Support

combine Transaction München

Berufserfahrung: 10 Jahre

Seit 01.03.2023 unterstützt Anna tatkräftig das Team von combine Transaction im Executive Support. Die Kauffrau für Büromanagement verfügt über eine langjährige Erfahrung als Office- und Social Media-Managerin. Mit der Kombination aus exzellentem Fachwissen, ihrer Freude am Umgang mit Menschen und einer großen Faszination für Immobilien ist Anna eine große Bereicherung für uns.

Smilla Bluhm

Graphic Design | Executive Support

combine Transaction München

Berufserfahrung: 3 Jahre

Seit dem 01.07.2023 unterstützt Smilla tatkräftig das Team von combine Transaction im Bereich Graphic Design und Executive Support.

Mit einem Bachelor of Arts Abschluss in Mediendesign unterstützt sie uns im Bereich Online Marketing und jeglicher Art von grafischer Gestaltung.

Oliver Dittmar

Geschäftsführer

combine Transaction Hamburg combine Transaction München 
combine Transaction Berlin

Berufserfahrung: 32 Jahre

Oliver ist ein Visionär und steht für die stete und nachhaltige Entwicklung der combine Gruppe. Als Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafter von combine Consulting hat er die inhaltliche Entwicklung der Geschäftsfelder sowie die organisatorische Struktur von combine maßgeblich geprägt.

Seine langjährig fundierte Beratungsexpertise und sein ausgeprägtes persönliches Netzwerk, insbesondere im immobilien-strategischen Kontext, hatten letztendlich die Brücke zu den Transaktionspartnern geschlagen und somit die Basis für die Gründung von combine Transaction gebildet.

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der LMU in München begab er sich sofort in die Selbständigkeit und gründete die ersten Unternehmen. 1998 gründete Oliver schließlich macon, Gesellschaft für Unternehmensberatung, eine der Vorgängergesellschaften von combine Consulting. Er konstituierte damit den Schritt in die Immobilienberatung und zeichnet seitdem mitverantwortet für die Entwicklung der combine Gruppe.

Svenja Winkler

Associate | Business Intelligence

combine Transaction Hamburg

Berufserfahrung: 16 Jahre

Social Media Accounts? Implementierung eines neuen Tools? Internes Business Development-Projekt? Oder sonst etwas „Nicht-Selbsterklärendes“? Was unter ihre Fittiche kommt, wird gut – egal was es ist. Es muss nur anspruchsvoll sein. Als Research Analyst findet Svenja alles heraus. Das kann sie, weil sie ein Performance-Gen in sich trägt und nie aufgibt. Sie ist „Head of“ aller internen.

Stefan Marburg

Geschäftsführer

combine Transaction Hamburg

Berufserfahrung: 20 Jahre

Dass aus seinen 20 Jahren Erfahrung kein „so haben wir das schon immer gemacht“ wird, liegt an seiner unstillbaren Kreativität und an seinem Drang, die Dinge zu hinterfragen. Zu seinen beruflichen Stationen zählen u. a. Angermann (3 Jahre), BNP Paribas Real Estate (7 Jahre) und Savills (5 Jahre), wo er bereits zahlreiche, zum Teil renommierte Großtransaktionen in projektleitender Rolle verantwortlich geführt hat.

Michael Wittmann

Consultant | Letting Services

combine Transaction München

Berufserfahrung: 6 Jahre

Eine Faszination für Immobilien sowie die Freude am Umgang mit Menschen ergibt die perfekte Kombination, um für Sie beratend tätig zu sein. Seine Ausbildung schloss Michael Wittmann bei der Firma Concrete Capital ab, wo er aus erster Hand den Bau und die Vermietung von Großprojekten mitbegleitet hat. Nächste berufliche Station war das Münchener Hausbau Architekturbüro, wo er mit dem Ankauf von Projektentwicklungs-grundstücken betraut war.

Tatjana Dänzel

Director | Letting Services

combine Transaction München

Berufserfahrung: 31 Jahre

Als kompetente Praktikerin bewegt sie sich seit Jahrzehnten erfolgreich am Münchner Büromarkt und zeichnet sich vor allem durch ihre starke Persönlichkeit und die Leidenschaft für den Beruf aus. Teamgeist und „Out-of-the-box“-Denken wird bei Tatjana großgeschrieben – typische Berater-Klischees erfüllt sie nicht.

Karl Schuhmann

Senior Consultant | Letting Services

combine Transaction München

Berufserfahrung: 6 Jahre

Mit souveräner Kompetenz und Hands-on-Qualität ist Karl Ihr Ansprechpartner für die Büroflächensuche. Durch sein Studium im Bereich Business & Economics und eine Weiterbildung zum Immobilienökonom ist er nicht nur fachlich, sondern auch methodisch bestens ausgebildet und hat für jegliche Problemstellung eine Lösung parat. Geht nicht – gibt’s nicht!

Florian Schroeder

Head of Letting Services

combine Transaction München

Berufserfahrung: 22 Jahre

Immobilien haben ihn schon in jungen Jahren fasziniert. Deshalb ist Florian auch früh in der Branche gestartet. Seine Laufbahn ist geprägt von einer großen Transaktions-Expertise in allen Assetklassen. In seiner vorangegangenen Position bei Colliers International beriet er in der Bürovermietung renommierte Großkunden und Eigentümer. 2018 absolvierte er ein Studium zum Dipl. Immobilienökonom.

Tobias Teske

Senior Director | Investment Services

combine Transaction München

Berufserfahrung: 19 Jahre

Seit 19 Jahren beschäftigt sich Tobias Teske mit gewerblichen Immobilien. Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der LMU München begann er 2005 in der Bürovermietung bei JLL. 2007 wechselte er in das Investment-Team von Colliers International und begleitete dort rund 2,3 Mrd. Euro Transaktionsvolumen. Als Gesellschafter und Prokurist ist er für den Aufbau des Investmentbereichs bei combine Transaction mitverantwortlich.

Jonas Waizmann

Head of Investment Services

combine Transaction München

Berufserfahrung: 17 Jahre

Seit 18 Jahren beschäftigt sich Jonas Waizmann mit gewerblichen Immobilien. 2006 begann er bei Colliers International als Investment-Assistent der Geschäftsführung und wechselte 2008 in die Bürovermietung. Ab 2012 war er Teil des Investment Teams und begleitete rund 3,5 Mrd. Euro Transaktionsvolumen. In seiner neuen Rolle als Gesellschafter und Head of Investment Services leitet und verantwortet er das Münchner Investment Team von combine Transaction.

Konstantin von
Barcsay-Amant

Geschäftsführer

combine Transaction München 
combine Transaction Berlin 

Berufserfahrung: 18 Jahre

Konstantin liebt komplexe Herausforderungen, ist durchsetzungsfähig und ergebnisorientiert. Er verfügt über exzellente Branchenkenntnisse und begleitete sowohl auf Nutzer- als auch auf Eigentümerseite unzählige Großtransaktionen erfolgreich.

Nach seinem Studium der internationalen BWL begann er 2006 seine Immobilienlaufbahn bei LaSalle Investment Management und verantwortete dort zuletzt den Bau und die Vermarktung der Münchener Büroprojekt-entwicklungen. 2012 wechselte er zu Colliers International, wo er bis Ende 2022 als Co-Head den Bürovermietungsbereich mitverantwortete.

Seine unternehmerische Denkweise führte letztendlich zu der Entscheidung, gemeinsam mit Oliver Dittmar die combine Transaction zu gründen.

Matthias Bretting

Director | Investment Services

combine Transaction München

Berufserfahrung: 19 Jahre

Matthias erzielt durch seine verbindliche Art, gepaart mit dem notwendigen Durchsetzungs-vermögen und einer hohen Fachkompetenz, auch in schwierigen Verhandlungssituationen hervorragende Ergebnisse. Er ist Ihr Ansprechpartner im Bereich Investment Services für Themen rund um den An- und Verkauf von Projektentwicklungen, Wohn- und Geschäftshäusern sowie Grundstücken.

2005 begann er seine Ausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sowie zum Bürokaufmann. Bis 2018 arbeitete Matthias bei Colliers International im Bereich der Bürovermietung. 2018 absolvierte er sein Studium zum Diplom Immobilienökonom und wechselte anschließend bei Colliers International in den Bereich Land & Residential, wo er zuletzt mit dem An- und Verkauf von Grundstücken sowie Wohn- und Geschäftshäusern vertraut war.

Michael Böttcher

Geschäftsführer

combine Transaction Hamburg

Berufserfahrung: 30 Jahre

Er ist Volljurist, Finanzexperte, kann steuerliche Implikationen einschätzen und verfügt über einen tiefen technischen Sachverstand bis hin zur Laborplanung. Als wäre das nicht genug, rundet er seine Expertise mit 30 Jahren Erfahrung aus der Immobilienverwaltung ab. Seine Beratung ist vor allem eines: 360 Grad. Bei combine Transaction verantwortet Michael Böttcher unter anderem die Bereiche Finanzen, Recht und Technik.