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combine Transaction München GmbH
Leopoldstraße 28a
80802 München
T. +49 89 416 12 12 12
info-muc@combine-transaction.com
Geschäftsführung:
Konstantin von Barcsay-Amant, Oliver A. Dittmar, Markus Wittmann
Amtsgericht München HRB 279 110
combine Transaction Hamburg GmbH
Raboisen 38
20095 Hamburg
T. +49 40 41 44 41
info-hh@combine-transaction.com
Geschäftsführung:
Michael Böttcher, Oliver A. Dittmar, Stefan Marburg
Amtsgericht Hamburg HRB 178 557
combine Transaction Berlin GmbH
Bleibtreustraße 34
10707 Berlin
T. +49 30 403 645 700
info-ber@combine-transaction.com
Geschäftsführung:
Konstantin von Barcsay-Amant, Oliver A. Dittmar, Robert-Christian Gierth, Marcus Lehmann
Amtsgericht Berlin HRB 253 435
Allgemeine Geschäftsbedingungen der combine Transaction:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
combine Transaction München GmbH
die combine Transaction München GmbH, (nachfolgend „combine Transaction“) wird als Makler für ihren Vertragspartner ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) tätig, sofern im Einzelfall nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Einer Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird nicht zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner im Rahmen einer Gegenbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen hinweist.
Unsere AGB finden auch dann Anwendung, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB oder von unseren AGB abweichender Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführen.
1 Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2 Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Informationen sind nur für unsere Vertragspartner selbst bestimmt und von diesen vertraulich zu behandeln.
Gibt der Vertragspartner diese unbefugt weiter und kommt es hierdurch zum Nachteil von combine Transaction zu einem nicht provisionspflichtigen Vertragsabschluss mit einem Dritten, so verpflichtet sich der Vertragspartner der combine Transaction die hier vereinbarte Provision zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwa weitergehenden Schadens wegen der unbefugten Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.
3 Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte
Wir sind berechtigt, im Rahmen der Erbringung unserer Maklerleistungen Dritte miteinzubinden und einen Teil der Provision an diese abzuführen.
Auf Verlangen unseres Vertragspartners legen wir offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. wurden.
4 Provisions- und Auskunftsanspruchs
4.1 Entstehen des Provisionsanspruchs
combine Transaction erbringt ihre Maklerleistungen gegenüber ihrem Vertragspartner provisionspflichtig. Maklerleistung ist dabei der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder alternativ auch eine Vermittlungstätigkeit, die für den Abschluss des Hauptvertrages förderlich und zumindest auch mitursächlich ist.
Unser Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrages.
Es wird vermutet, dass der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss erbracht ist, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer angemessenen Prüffrist Vorkenntnis angemeldet hat.
Eine Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der auf Grund Nachweis oder Vermittlung abgeschlossene Hauptvertrag bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise in inhaltlicher und persönlicher Hinsicht keine wesentlichen Abweichungen enthält. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner bei verständlicher Würdigung mit dem Abschluss wirtschaftlich denselben Erfolg erzielt.
Der Eintritt einer im Hauptvertrag etwa vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Gleiches gilt bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder Aufhebung. Dies gilt nicht für vertragliche Rücktrittsrechte, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Parteien liegen und bei verständiger Auslegung einer aufschiebenden Bedingung gleichkommen.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten bei Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bleiben – auch im Hinblick auf die Höhe der Provision gemäß Ziffer 5 – hiervon unberührt.
4.2 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Hauptvertrages und die Provision zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.
4.3 Auskunftsanspruch
combine Transaction ist berechtigt, vom Vertragspartner jederzeit Auskunft über alle für die Entstehung und Berechnung des Provisionsanspruchs maßgeblichen Umstände zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit auch unaufgefordert über den Abschluss und die für die Berechnung der Provision maßgeblichen Inhalte des Vertrages zu informieren.
5 Provisionssätze
Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns und sind von diesem mit Entstehen des Provisionsanspruchs gemäß Ziff. 4 an uns zu zahlen. Bei den ausgewiesenen Provisionssätze handelt es sich um Nettobeträge und diese verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
5.1 An- und Verkauf, Erbbaurecht, Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des für die Immobilie angesetzten Wertes, wobei der Vertragswert im Sinne dieser Regelung der jeweilige kumulierte Wert aus unbelastetem Grundstück und Gebäuden ist. Die Provision beträgt:
bei einem Wert bis einschließlich 20 Mio. €: 4 % und bei einem Wert über 20 Mio. €: 3 %
5.2 An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 2 % des auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen ermittelten Wertes.
5.3 Vermietung und Verpachtung
Grundlage für die Ermittlung unseres Provisionsanspruches ist die monatliche Kaltmiete ohne Nebenkostenvorauszahlung und ohne USt. (im folgenden „Nettomonatsmiete“).
Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit von unter 10 Jahren beträgt die Provision 3,0 Nettomonatsmieten. Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit ab 10 Jahren beträgt die Provision 4,0 Nettomonatsmieten.
Bei Vereinbarungen von An- oder Vormietrechten, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist, erhöht sich die Provision unabhängig vom vorstehenden Provisionssatz um jeweils eine weitere Nettomonatsmiete. Eine gesonderte Provision für Verlängerungsoptionen wird nicht berechnet.
Wird im Vertrag eine Umsatzmiete vereinbart, beträgt die zu zahlende Provision 3 durchschnittliche Nettomonatsmieten der auf die bis zu 10- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete bzw. 4 durchschnittliche Nettomonatsmieten der auf die bis zu 15- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete, welche die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie anstelle einer Umsatzmiete eine feste Miete vereinbart hätten. Hierfür ist der ortsübliche Mietzins für vergleichbare Objekte heranzuziehen sowie der Mietzins, welcher vom Vermieter ursprünglich gefordert oder der Mieter angeboten hat, bevor eine Umsatzmiete vereinbart wurde.
Für die Ermittlung der Provisionshöhe gemäß vorstehenden Bestimmungen wird bei Vereinbarung einer Staffelmiete als Nettomonatsmiete die aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages berechnete durchschnittliche monatliche Mietzahlung zugrunde gelegt. Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, bleiben unberücksichtigt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages, Vereinbarungen von Dauerwohnrechten und Dauernutzungsrechten entsprechend.
6 Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
7 Haftung
Bitte beachten Sie, dass die von uns gemachten Angaben auf Informationen Dritter beruhen. In begründeten Fällen überprüfen wir Angaben auf ihre Plausibilität hin. combine Transaction nimmt jedoch keine Überprüfung der Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin vor und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Die Überprüfung der Angaben und auch die Vereinbarung entsprechender Regelungen im Hauptvertrag ist allein Sache des Vertragspartners. Eine Haftung von combine Transaction ist insoweit ausgeschlossen. Erlangen wir von der Unrichtigkeit der Angaben Kenntnis, werden wir diese korrigieren bzw. unseren Vertragspartner hierauf hinweisen.
Unsere Haftung ist im Übrigen der Höhe nach auf € 100.000,- beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die hier vereinbarten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht,
im Falle von Arglist;
für Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; oder
für eine Haftung im Zusammenhang mit der Verletzung einer sog. Kardinalspflicht. Kardinalspflichten sind die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflichten, welche für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind oder die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertrauen darf; im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist eine Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
8 Veröffentlichung
Der Vertragspartner wird in Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Hauptvertrages combine Transaction als Berater benennen.
Im Übrigen sind wir zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung und/oder der Immobilie als Referenz werben.
9 Geldwäsche
combine Transaction weist darauf hin, dass sie nach näherer Maßgabe des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet sind, den jeweils wirtschaftlichen Berechtigten zu identifizieren. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit alle hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
10 Energieausweis gemäß EnEV
Ist der Vertragspartner Eigentümer oder Vermieter, so ist er verpflichtet, uns spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so hat uns der Vertragspartner freizustellen.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand München, Deutschland.
12 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
combine Transaction Hamburg GmbH
die combine Transaction Hamburg GmbH, (nachfolgend „combine Transaction“) wird als Makler für ihren Vertragspartner ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) tätig, sofern im Einzelfall nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Einer Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird nicht zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner im Rahmen einer Gegenbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen hinweist.
Unsere AGB finden auch dann Anwendung, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB oder von unseren AGB abweichender Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführen.
1 Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2 Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Informationen sind nur für unsere Vertragspartner selbst bestimmt und von diesen vertraulich zu behandeln.
Gibt der Vertragspartner diese unbefugt weiter und kommt es hierdurch zum Nachteil von combine Transaction zu einem nicht provisionspflichtigen Vertragsabschluss mit einem Dritten, so verpflichtet sich der Vertragspartner der combine Transaction, die hier vereinbarte Provision zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwa weitergehenden Schadens wegen der unbefugten Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.
3 Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte
Wir sind berechtigt, im Rahmen der Erbringung unserer Maklerleistungen Dritte miteinzubinden und einen Teil der Provision an diese abzuführen.
Auf Verlangen unseres Vertragspartners legen wir offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. wurden.
4 Provisions- und Auskunftsanspruchs
4.1 Entstehen des Provisionsanspruchs
combine Transaction erbringt ihre Maklerleistungen gegenüber ihrem Vertragspartner provisionspflichtig. Maklerleistung ist dabei der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder alternativ auch eine Vermittlungstätigkeit, die für den Abschluss des Hauptvertrages förderlich und zumindest auch mitursächlich ist.
Unser Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrages.
Es wird vermutet, dass der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss erbracht ist, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer angemessenen Prüffrist Vorkenntnis angemeldet hat.
Eine Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der auf Grund Nachweis oder Vermittlung abgeschlossene Hauptvertrag bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise in inhaltlicher und persönlicher Hinsicht keine wesentlichen Abweichungen enthält. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner bei verständlicher Würdigung mit dem Abschluss wirtschaftlich denselben Erfolg erzielt.
Der Eintritt einer im Hauptvertrag etwa vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Gleiches gilt bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder Aufhebung. Dies gilt nicht für vertragliche Rücktrittsrechte, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Parteien liegen und bei verständiger Auslegung einer aufschiebenden Bedingung gleichkommen.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten bei Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bleiben – auch im Hinblick auf die Höhe der Provision gemäß Ziffer 5 – hiervon unberührt.
4.2 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Hauptvertrages und die Provision zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.
4.3 Auskunftsanspruch
combine Transaction ist berechtigt, vom Vertragspartner jederzeit Auskunft über alle für die Entstehung und Berechnung des Provisionsanspruchs maßgeblichen Umstände zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit auch unaufgefordert über den Abschluss und die für die Berechnung der Provision maßgeblichen Inhalte des Vertrages zu informieren.
5 Provisionssätze
Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns und sind von diesem mit Entstehen des Provisionsanspruchs gemäß Ziff. 4 an uns zu zahlen. Bei den ausgewiesenen Provisionssätze handelt es sich um Nettobeträge und diese verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
5.1 An- und Verkauf, Erbbaurecht, Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des für die Immobilie angesetzten Wertes, wobei der Vertragswert im Sinne dieser Regelung der jeweilige kumulierte Wert aus unbelastetem Grundstück und Gebäuden ist. Die Provision beträgt:
bei einem Wert bis einschließlich 20 Mio. €: 4 %
und bei einem Wert über 20 Mio. €: 3 %
5.2 An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 2 % des auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen ermittelten Wertes.
5.3 Vermietung und Verpachtung
Grundlage für die Ermittlung unseres Provisionsanspruches ist die monatliche Kaltmiete zzgl. Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung und ohne USt. (im folgenden „Bruttomonatsmiete“).
Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit von unter 10 Jahren beträgt die Provision 3,0 Bruttomonatsmieten. Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit ab 10 Jahren beträgt die Provision 4,0 Bruttomonatsmieten.
Bei Vereinbarungen von An- oder Vormietrechten, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist, erhöht sich die Provision unabhängig vom vorstehenden Provisionssatz um jeweils eine weitere Bruttomonatsmiete. Eine gesonderte Provision für Verlängerungsoptionen wird nicht berechnet.
Wird im Vertrag eine Umsatzmiete vereinbart, beträgt die zu zahlende Provision 3 durchschnittliche Bruttomonatsmieten der auf die bis zu 10- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete bzw. 4 durchschnittliche Bruttomonatsmieten der auf die bis zu 15- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete, welche die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie anstelle einer Umsatzmiete eine feste Miete vereinbart hätten. Hierfür ist der ortsübliche Mietzins für vergleichbare Objekte heranzuziehen sowie der Mietzins, welcher vom Vermieter ursprünglich gefordert oder der Mieter angeboten hat, bevor eine Umsatzmiete vereinbart wurde.
Für die Ermittlung der Provisionshöhe gemäß vorstehenden Bestimmungen wird bei Vereinbarung einer Staffelmiete als Bruttomonatsmiete die aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages berechnete durchschnittliche monatliche Mietzahlung zugrunde gelegt. Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, bleiben unberücksichtigt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages, Vereinbarungen von Dauerwohnrechten und Dauernutzungsrechten entsprechend.
6 Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
7 Haftung
Bitte beachten Sie, dass die von uns gemachten Angaben auf Informationen Dritter beruhen. In begründeten Fällen überprüfen wir Angaben auf ihre Plausibilität hin. combine Transaction nimmt jedoch keine Überprüfung der Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin vor und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Die Überprüfung der Angaben und auch die Vereinbarung entsprechender Regelungen im Hauptvertrag ist allein Sache des Vertragspartners. Eine Haftung von combine Transaction ist insoweit ausgeschlossen. Erlangen wir von der Unrichtigkeit der Angaben Kenntnis, werden wir diese korrigieren bzw. unseren Vertragspartner hierauf hinweisen.
Unsere Haftung ist im Übrigen der Höhe nach auf € 100.000,- beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die hier vereinbarten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht,
im Falle von Arglist;
für Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; oder
für eine Haftung im Zusammenhang mit der Verletzung einer sog. Kardinalspflicht. Kardinalspflichten sind die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflichten, welche für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind oder die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertrauen darf; im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist eine Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
8 Veröffentlichung
Der Vertragspartner wird in Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Hauptvertrages combine Transaction als Berater benennen.
Im Übrigen sind wir zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung und/oder der Immobilie als Referenz werben.
9 Geldwäsche
combine Transaction weist darauf hin, dass sie nach näherer Maßgabe des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet sind, den jeweils wirtschaftlichen Berechtigten zu identifizieren. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit alle hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
10 Energieausweis gemäß EnEV
Ist der Vertragspartner Eigentümer oder Vermieter, so ist er verpflichtet, uns spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so hat uns der Vertragspartner freizustellen.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg, Deutschland.
12 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
combine Transaction Berlin GmbH
die combine Transaction Berlin GmbH, (nachfolgend „combine Transaction“) wird als Makler für ihren Vertragspartner ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) tätig, sofern im Einzelfall nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Einer Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird nicht zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner im Rahmen einer Gegenbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen hinweist.
Unsere AGB finden auch dann Anwendung, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB oder von unseren AGB abweichender Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführen.
1 Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2 Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Informationen sind nur für unsere Vertragspartner selbst bestimmt und von diesen vertraulich zu behandeln.
Gibt der Vertragspartner diese unbefugt weiter und kommt es hierdurch zum Nachteil von combine Transaction zu einem nicht provisionspflichtigen Vertragsabschluss mit einem Dritten, so verpflichtet sich der Vertragspartner der combine Transaction die hier vereinbarte Provision zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwa weitergehenden Schadens wegen der unbefugten Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.
3 Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte
Wir sind berechtigt, im Rahmen der Erbringung unserer Maklerleistungen Dritte miteinzubinden und einen Teil der Provision an diese abzuführen.
Auf Verlangen unseres Vertragspartners legen wir offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. wurden.
4 Provisions- und Auskunftsanspruchs
4.1 Entstehen des Provisionsanspruchs
combine Transaction erbringt ihre Maklerleistungen gegenüber ihrem Vertragspartner provisionspflichtig. Maklerleistung ist dabei der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder alternativ auch eine Vermittlungstätigkeit, die für den Abschluss des Hauptvertrages förderlich und zumindest auch mitursächlich ist.
Unser Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrages.
Es wird vermutet, dass der Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss erbracht ist, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer angemessenen Prüffrist Vorkenntnis angemeldet hat.
Eine Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der auf Grund Nachweis oder Vermittlung abgeschlossene Hauptvertrag bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise in inhaltlicher und persönlicher Hinsicht keine wesentlichen Abweichungen enthält. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner bei verständlicher Würdigung mit dem Abschluss wirtschaftlich denselben Erfolg erzielt.
Der Eintritt einer im Hauptvertrag etwa vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Gleiches gilt bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder Aufhebung. Dies gilt nicht für vertragliche Rücktrittsrechte, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Parteien liegen und bei verständiger Auslegung einer aufschiebenden Bedingung gleichkommen.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten bei Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bleiben – auch im Hinblick auf die Höhe der Provision gemäß Ziffer 5 – hiervon unberührt.
4.2 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Hauptvertrages und die Provision zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.
4.3 Auskunftsanspruch
combine Transaction ist berechtigt, vom Vertragspartner jederzeit Auskunft über alle für die Entstehung und Berechnung des Provisionsanspruchs maßgeblichen Umstände zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit auch unaufgefordert über den Abschluss und die für die Berechnung der Provision maßgeblichen Inhalte des Vertrages zu informieren.
5 Provisionssätze
Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns und sind von diesem mit Entstehen des Provisionsanspruchs gemäß Ziff. 4 an uns zu zahlen. Bei den ausgewiesenen Provisionssätze handelt es sich um Nettobeträge und diese verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
5.1 An- und Verkauf, Erbbaurecht, Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des für die Immobilie angesetzten Wertes, wobei der Vertragswert im Sinne dieser Regelung der jeweilige kumulierte Wert aus unbelastetem Grundstück und Gebäuden ist. Die Provision beträgt:
bei einem Wert bis einschließlich 20 Mio. €: 4 %
und bei einem Wert über 20 Mio. €: 3 %
5.2 An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 2 % des auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen ermittelten Wertes.
5.3 Vermietung und Verpachtung
Grundlage für die Ermittlung unseres Provisionsanspruches ist die monatliche Kaltmiete ohne Nebenkostenvorauszahlung und ohne USt. (im folgenden „Nettomonatsmiete“).
Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit von unter 10 Jahren beträgt die Provision 3,0 Nettomonatsmieten. Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit ab 10 Jahren beträgt die Provision 4,0 Nettomonatsmieten.
Bei Vereinbarungen von An- oder Vormietrechten, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist, erhöht sich die Provision unabhängig vom vorstehenden Provisionssatz um jeweils eine weitere Nettomonatsmiete. Eine gesonderte Provision für Verlängerungsoptionen wird nicht berechnet.
Wird im Vertrag eine Umsatzmiete vereinbart, beträgt die zu zahlende Provision 3 durchschnittliche Nettomonatsmieten der auf die bis zu 10- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete bzw. 4 durchschnittliche Nettomonatsmieten der auf die bis zu 15- jährigen Laufzeit hochgerechneten Miete, welche die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie anstelle einer Umsatzmiete eine feste Miete vereinbart hätten. Hierfür ist der ortsübliche Mietzins für vergleichbare Objekte heranzuziehen sowie der Mietzins, welcher vom Vermieter ursprünglich gefordert oder der Mieter angeboten hat, bevor eine Umsatzmiete vereinbart wurde.
Für die Ermittlung der Provisionshöhe gemäß vorstehenden Bestimmungen wird bei Vereinbarung einer Staffelmiete als Nettomonatsmiete die aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages berechnete durchschnittliche monatliche Mietzahlung zugrunde gelegt. Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, bleiben unberücksichtigt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages, Vereinbarungen von Dauerwohnrechten und Dauernutzungsrechten entsprechend.
6 Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
7 Haftung
Bitte beachten Sie, dass die von uns gemachten Angaben auf Informationen Dritter beruhen. In begründeten Fällen überprüfen wir Angaben auf ihre Plausibilität hin. combine Transaction nimmt jedoch keine Überprüfung der Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin vor und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Die Überprüfung der Angaben und auch die Vereinbarung entsprechender Regelungen im Hauptvertrag ist allein Sache des Vertragspartners. Eine Haftung von combine Transaction ist insoweit ausgeschlossen. Erlangen wir von der Unrichtigkeit der Angaben Kenntnis, werden wir diese korrigieren bzw. unseren Vertragspartner hierauf hinweisen.
Unsere Haftung ist im Übrigen der Höhe nach auf € 100.000,- beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die hier vereinbarten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht,
im Falle von Arglist;
für Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von combine Transaction oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; oder
für eine Haftung im Zusammenhang mit der Verletzung einer sog. Kardinalspflicht. Kardinalspflichten sind die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflichten, welche für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind oder die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertrauen darf; im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist eine Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
8 Veröffentlichung
Der Vertragspartner wird in Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Hauptvertrages combine Transaction als Berater benennen.
Im Übrigen sind wir zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung und/oder der Immobilie als Referenz werben.
9 Geldwäsche
combine Transaction weist darauf hin, dass sie nach näherer Maßgabe des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet sind, den jeweils wirtschaftlichen Berechtigten zu identifizieren. Der Vertragspartner verpflichtet sich, combine Transaction insoweit alle hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
10 Energieausweis gemäß EnEV
Ist der Vertragspartner Eigentümer oder Vermieter, so ist er verpflichtet, uns spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so hat uns der Vertragspartner freizustellen.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin, Deutschland.
12 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.